Wenn Sie zu den Menschen gehören, die in diesem Jahr Weihnachtsgeld erhalten und zugleich Pfändungen beim Arbeitgeber und/oder auf dem Konto haben, müssen Sie unter Umständen aktiv werden, um das Weihnachtsgeld zu schützen.
Pfändung Ihres Kontos
Besteht eine Pfändung auf Ihrem Konto, haben Sie sicherlich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet. Bitte prüfen Sie sofort bei Eingang des Weihnachtsgeldes, ob Ihr vorhandener Freibetrag (unter Umständen ist dieser bereits aufgrund vorhandener Unterhaltspflichten erhöht) ausreicht, um – neben Ihren anderen Einkünften – auch das zusätzlich eingegangene Weihnachtgeld zu schützen.
Wenn der Freibetrag nicht ausreichend ist, müssen Sie sofort beim Vollstreckungsgericht, bzw. bei einer Pfändung durch einen öffentlichen Gläubiger (z.B. Krankenkasse, Stadt, Finanzamt) bei deren Vollstreckungsstelle, einen Antrag stellen, dass das zusätzlich gezahlte Weihnachtsgeld gesondert geschützt und an Sie ausgezahlt werden kann.
Pfändung bei Ihrem Arbeitgeber
Sollte Ihr Lohn bzw. Ihr Gehalt gepfändet sein, müssen Sie nicht tätig werden. Ihr Arbeitgeber kennt die gesetzlichen Regelungen zur (teilweisen) Unpfändbarkeit des Weihnachtsgeldes und muss Ihnen die unpfändbaren Teile Ihres Weihnachtsgeldes auszahlen. Kontrollieren Sie aber auf jeden Fall Ihre Lohnbescheinigung, ob der Arbeitgeber dies auch getan hat.
Was bleibt Ihnen von Ihrem Weihnachtsgeld?
Lesen Sie hierzu den Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg, zu dem Sie hier gelangen. Dort finden Sie auch einen Musterantrag, um den pfändungsfreien Teil des Weihnachtsgeldes zu schützen.
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