Zum 01.01.2024 steigen die Regelsätze des Bürgergeldes und der Sozialhilfe. So erhalten alleinstehende Erwachsene ab Januar 563 € im Monat (ein Plus von 61 € zu 2023). Eine detaillierte Übersicht können Sie hier einsehen.
Ebenfalls zum 01. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 € brutto pro Stunde und die so genannte Minijob-Grenze auf 538,00 € pro Monat.
Auch in der Pflegeversicherung gibt es zu Jahresanfang 2024 höhere Leistungen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden um 5 % erhöht.