Sei dem 01.07.2024 gelten die folgende Freibeträge :

 

Unterhaltspflicht für Freibetrag auf dem P-Konto in €
0 Personen 1.500,00
1 Person 2.061,43
2 Personen 2.374,21
3 Personen 2.686,99
4 Personen 2.999,77
5 Personen 3.212,55

 

Soweit bereits ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet wurde, berücksichtigen die Banken den neuen P-Konto-Sockelbetrag in Höhe von 1.500,00 € sowie die erhöhten Freibeträge für weitere zu unterhaltende Personen automatisch. Eine neue P-Konto-Bescheinigung ist in der Regel nicht vorzulegen.

Das Merkblatt der LAG Schuldnerberatung Hessen zum P-Konto können Sie hier einsehen und ausdrucken.

Es steht neben Deutsch in den folgenden Sprachen zur Verfügung:

Arabisch, Bulgarisch, Englisch,

Französisch, Italienisch,

Persisch/FARSI, Polnisch,

Rumänisch,

Russisch, Spanisch und Türkisch.