Auch auf dem P-Konto sind die Freigrenzen erhöht worden. Soweit bereits ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet wurde, berücksichtigen die Banken den neuen P-Konto-Sockelbetrag in Höhe von 1.410,00 € sowie die erhöhten Freibeträge für weitere zu unterhaltende Personen automatisch. Eine neue P-Konto-Bescheinigung ist in der Regel nicht vorzulegen.
Der P-Konto-Sockelbetrag erhöht sich aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten wie folgt:
Unterhaltsberechtigte | Freigrenze bis zum 30.06.2023 in Euro | Freigrenze ab dem 01.07.2023 in Euro |
0 | 1.340,00 | 1.410,00 |
1 | 1.840,62 | 1.937,76 |
2 | 2.119,52 | 2.231,78 |
3 | 2.398,42 | 2.525,80 |
4 | 2.677,32 | 2.819,82 |
5 | 2.956,22 | 3.113,84 |
Das Merkblatt der LAG Schuldnerberatung Hessen zum P-Konto können Sie hier einsehen und ausdrucken.
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