Auch auf dem P-Konto sind die Freigrenzen erhöht worden. Soweit bereits ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet wurde, berücksichtigen die Banken den neuen P-Konto-Sockelbetrag in Höhe von 1.410,00 € sowie die erhöhten Freibeträge für weitere zu unterhaltende Personen automatisch. Eine neue P-Konto-Bescheinigung ist in der Regel nicht vorzulegen.

Der P-Konto-Sockelbetrag erhöht sich aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten wie folgt:

Unterhaltsberechtigte Freigrenze bis zum 30.06.2023 in Euro Freigrenze ab dem 01.07.2023 in Euro
0 1.340,00 1.410,00
1 1.840,62 1.937,76
2 2.119,52 2.231,78
3 2.398,42 2.525,80
4 2.677,32 2.819,82
5 2.956,22 3.113,84

 

Das Merkblatt der LAG Schuldnerberatung Hessen zum P-Konto können Sie hier einsehen und ausdrucken.

Es steht neben Deutsch in den folgenden Sprachen zur Verfügung:

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