Auch das Jahr 2023 war geprägt von steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten. Im Rahmen des Stärkungspaktes NRW wurde Ratsuchenden mit Lebensmittelgutscheinen schnelle und unbürokratische Hilfe angeboten. Auch konnte kurzfristig ein neues Hilfeangebot in Form einer Hotline für Personen mit Energieschulden eingerichtet werden.
Besonders aufgefallen sind uns die steigenden Anfragen der Ratsuchenden im Bereich des Pfändungsschutzes. Dies beinhaltete die Beratung rund um das P-Konto, das Ausstellen von P-Konto-Bescheinigungen und darüber hinaus die Beratung zur Freigabe durch das Vollstreckungs- bzw. Insolvenzgericht.
Aufgrund von Kontopfändungen können Ratsuchende ihr Konto nicht mehr nutzen und geraten hierdurch in existenzielle Nöte. Die Beratung sorgt dafür, dass die Konten wieder genutzt werden können und existenzielle Zahlungen wie Miete, Strom etc. gezahlt werden können.
Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich bei allen sozialen Einrichtungen in unserem Netzwerk für die gute Zusammenarbeit bedanken. Nur gemeinsam können wir Menschen wirksam helfen.

Akutberatung

Die Angebote der Akutberatung wurden im Jahr 2023 von 1240 Ratsuchenden in Anspruch genommen. Die Akutberatung fand persönlich, telefonisch und online statt.

Intensivberatung

Zusätzlich zur Akutberatung im Rahmen der Sprechstunde kamen noch 413 neu aufgenommene Ratsuchende hinzu. Zusammen mit den im Vorjahr begonnen Intensivberatungen (516 Klient*innen), ergab sich eine Gesamtzahl von 929 Klient*innen, die 2023 intensiv beraten wurden. Zielsetzung der Intensivberatung ist insbesondere die Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation der Menschen.

Die Beratungen sind erfolgreich beendet, wenn die Ratsuchenden in dauerhaft stabilen Verhältnissen leben. Hierzu gehört der Einsatz der (im Regelfall) neu erlernten Fähigkeiten im Umgang mit den eigenen Finanzmitteln, tragbare Vereinbarungen zum Ausgleich der bestehenden Forderungen (ggf. durch den Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen) oder, sofern notwendig, die Einleitung von Insolvenzverfahren.

In 13 Fällen konnte die Beratung beendet werden, da eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erfolgte. In 171 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt.

(Fach)Beratungen von anderen Dienststellen

In vielen Arbeitsgebieten der Sozialen Arbeit (ASH, Sozialberatung, etc.) werden Ratsuchende unserer Dienststelle zeitgleich zu unserem Beratungsangebot beraten. Häufig werden die Mitarbeitenden der Zentralen Schuldnerberatung im Rahmen der telefonischen Fachberatung in Anspruch genommen. Ergänzend zur Fachberatung erscheint regelmäßig ein Newsletter, der über aktuelle Themen der Beratungsarbeit informiert (Anmeldung über www.schuldnerberatung-bonn.de möglich).